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   OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3364
OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96 (https://dejure.org/1996,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1996 - 15 W 424/96 (https://dejure.org/1996,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 15 W 424/96 (https://dejure.org/1996,3364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Wohneigentümerversammlung ; Ungültigerklärung der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Beschränkung des Kreises der zur Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung befugten Personen; Hinreichende Ankündigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 846
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung eine entsprechende Verpflichtung der Wohnungseigentümer insbesondere bejaht, wenn in der Eigentümerversammlung in der zurückliegenden Zeit eine von der Regelung in der Teilungserklärung abweichende Handhabung praktiziert worden ist, dadurch für den betroffenen Wohnungseigentümer ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist und die Eigentümergemeinschaft für ihn überraschend zur Anwendung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung zurückkehrt, ohne daß der Wohnungseigentümer Gelegenheit hatte, für eine anderweitige Teilnahme bzw. Vertretung in der Eigentümerversammlung Sorge zu tragen (Senatsbeschluß vom 12.12.1996 - 15 W 424/96 -).
  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    In einem solchen Fall kann von der bisherigen Handhabung nur abgewichen werden, wenn gewährleistet ist, dass der betroffene Eigentümer rechtzeitig für seine ordnungsgemäße Vertretung sorgen kann; andernfalls ist er gemäß § 242 BGB zur Teilhabe und Abstimmung in der Versammlung zuzulassen (OLG Köln, NJW 2005, 908, 909; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 846; LG Mainz, ZWE 2011, 462 ff.; OLG Hamm, ZWE 2002, 486 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 24, Rdnr. 48).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Als Ausfluss des aus § 19 Abs. 1, § 18 Abs. 2 WEG folgenden Postulats ordnungsgemäßer Verwaltung unterliegt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit allerdings der Disposition durch Mehrheitsbeschluss; die Wohnungseigentümer können daher über die Zulassung der Teilnahme Dritter durch mehrheitlichen Geschäftsordnungsbeschluss entscheiden (vgl. Merle in Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 24 Rn. 102 a; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2005, 05169; BayObLG ZMR 2004, 603; OLG Hamm NJW-RR 1997, 846; LG Karlsruhe ZMR 2013, 469 (471); ZWE 2010, 377, 379; Armbrüster/Roguhn, ZWE 2016, 105 (111); Häublein, ZMR 2018, 110, 112).
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 16 Wx 34/06

    Stimmabgabe getrennt lebender Eheleute in der WEG -Eigentümerversammlung

    Die hierzu in der Rechtsbeschwerde erwähnten Entscheidungen (Senat vom 17.12.1004, NJW 2005, 908; OLG Hamm, NJW-RR 1997,846 und OLG Düsseldorf, NZM 1999, 271) betreffen andere Sachverhalte, die aufgrund ihrer jeweiligen Ausnahmesituation unter Umständen eine Abweichung von Teilungserklärungsregelungen rechtfertigen können.
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    In Rechtsprechung und Schriften ist anerkannt, das eine Eigentümergemeinschaft, die eine der Teilungserklärung widersprechende Vertretung eines Eigentümers in der Eigentümerversammlung über mehrere Jahre hingenommen hat, hiervon nur dann abweichen kann, wenn gewährleistet ist, dass der betroffene Wohnungseigentümer rechtzeitig für seine ordnungsgemäße Vertretung sorgen kann, anderenfalls der Vertreter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Teilnahme an der Versammlung zuzulassen ist (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 846; OLG Köln NJ W 2005, 908 Rdnr. 11, zitiert nach Juris; Münchner Kommentar/Engelhardt a.a.O., Rdnr. 20); Entsprechendes gilt für die Zurückweisung eines Vertreters mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (so ausdrücklich Palandt/Bassenge, a.a.O., § 25 WEG Rdnr. 3; dass die Zurückweisung des Vertreters in diesem Fall unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein kann, wird - kurz - auch in den Entscheidungen OLG München a.a.O., Rdnr. 31 und BayObLG, Beschluss vom 02.02.1984 - BReg 2 Z 63/83, jeweils zitiert nach Juris, angesprochen).
  • KG, 26.07.2004 - 24 W 360/02

    Wohnungseigentum: Bevollmächtigung eines Dritten zur Stimmabgabe bei

    Anders als in dem Fall, der dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorlag (NJW-RR 1997, 846, zitiert nach juris), hatte die Beteiligte zu I. nicht bereits zuvor die Vertretung durch Herrn Hnn hingenommen, vielmehr hatten die Antragsteller bisher ihr die Vollmacht erteilt.
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